Wurzelbehandlung
„Ich sehe was, was du nicht siehst…“
Wenn ein Zahnnerv erkrankt kündigt sich dies oft aber nicht immer mit Schmerzen an. Ist eine irreparable Schädigung eingetreten, kann sich dies auf den gesamten Körper auswirken, wenn der betreffende Zahn nicht behandelt wird.
Soll der Zahn nun gezogen werden? Nein. Eine Wurzelbehandlung kann auch bei schwierigen Fällen die Rettung des Zahnes bedeuten. Voraussetzung dafür ist eine gute Diagnostik und die Verwendung von Vergrößerungsoptiken bei der Behandlung. Röntgenaufnahmen, Kältetestungen oder sogar 3D-Aufnahmen sind unverzichtbare Informationsquellen vor der Entscheidung, ob und wie eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden kann und wie die Prognose des Zahnes ist.
Auch wenn eine vorausgegangene Wurzelbehandlung nicht erfolgreich war, ist der Versuch einer Optimierung vielfach möglich. Wenn nicht drohen Zystenbildung oder ausstreuende Entzündungsherde. Eine operative ist dann häufig die Folge. Diese kann allerdings in vielen Fällen vermieden werden, wenn eine erneute Wurzelbehandlung unter standardisierten Rahmenbedingungen (Spanngummi, gestuftes Spülungsprotokoll, Lupenoptik elektronische Längenmessung, rotierende maschinengetriebene Nickel-Titan-Instrumente und Lupenoptik) erfolgt.
Leider sind solch aufwendige Behandlungen nicht immer Regelleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt der Grundsatz: „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ soll die Behandlung sein.
Wir verfolgen das Ziel, alle Zähne zu erhalten, bei denen der Versuch Erfolg versprechend ist.
Wurzelkanalbehandlung
Wurzelkanalbehandlung mit Aufbau




